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Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Stadt Mühldorf a.Inn

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit und Termine nach telefonischer Vereinbarung

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Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a.Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21
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