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Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Ansprechpartner - Markt Geiselwind

Allg. Verwaltung, Ordnungsamt, Pass- und Meldeamt, Gewerbeamt, Friedhofsverwaltung

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