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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Formulare

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Leistungsdetails

Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.

Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Im Sportpark Schwarzenfeld steht auf Antrag der Zeltplatz am Forsterweiher zur Nutzung zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung und die zugehörigen Auflagen und Hinweise und stellen Sie Ihren Antrag mit Hilfe des Antragsformulars möglichst frühzeitig.

Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Die Nutzung des Zeltplatzes am Forsterweiher ist kostenlos. Bei Bedarf kann ein Stromanschluss für zur Verfügung gestellt werden. Für den Strombezug wird pro Tag eine Pauschale von 10,- € berechnet. Der Gesamtbetrag ist vorab zu bezahlen.

verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 14.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration