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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Gemeinde Weichs

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Frühlingstr. 11
85258 Weichs

Postanschrift

Frühlingstr. 11
85258 Weichs