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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

Postanschrift

Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn