Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz