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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 9
91619 Obernzenn
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