Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Von-Imhof-Straße 6
86836 Untermeitingen
Von-Imhof-Straße 6
86836 Untermeitingen
Von-Imhof-Straße 6
86836 Untermeitingen
Von-Imhof-Straße 6
86836 Untermeitingen
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.