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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Markt Wirsberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

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95339 Wirsberg

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