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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Memmelsdorf

Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
96117 Memmelsdorf

Postanschrift

Postfach 1241
96115 Memmelsdorf