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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Motten

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
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Hausanschrift

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97786 Motten

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97786 Motten