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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Markt Teisendorf

Sachgebiet 1 - Ordnungsamt, Passamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
https://www.teisendorf.org/

Hausanschrift

Poststraße 14
83317 Teisendorf

Postanschrift

Postfach 1230
83315 Teisendorf