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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Stadt Mühldorf a.Inn

Sg. 41 Standesamt, Bestattungswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit

Hausanschrift

Weißgerberstraße 2
84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn