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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Landratsamt Unterallgäu

SG 25 - Fahrerlaubnis und Fahreignung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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