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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Landratsamt Traunstein

Gr. 3.361 Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kotzinger Str. 6
83278 Traunstein

Postanschrift

Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein