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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg

Sachgebiet 10 - Kommunales und Organisation

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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85456 Wartenberg

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