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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:00 Uhr - 17:30 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Rathausplatz 1
83246 Unterwössen
Postfach 1150
83243 Unterwössen