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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Köfering

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine im Passamt auch nach Vereinbarung möglich. Zahlungsmöglichkeiten: bar oder EC-Karte

Hausanschrift

Am Dorfplatz 1
93096 Köfering

Postanschrift

Am Dorfplatz 1
93096 Köfering