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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Gaukönigshofen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen

Postanschrift

Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen