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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Große Kreisstadt Nördlingen

031 Ordnungswesen, Einwohnerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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86720 Nördlingen

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Postfach 1543
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