Logo Bayernportal

Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg