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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
18:00 Uhr - 20:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
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91625 Schnelldorf