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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Tutzing

Öffnungszeiten

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Allgemein

Aktuelle Öffnungszeiten: www.tutzing.de

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Kirchenstraße 9
82327 Tutzing

Postanschrift

Kirchenstraße 9
82327 Tutzing