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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Markt Metten

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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94526 Metten

Postanschrift

Postfach 1146
94523 Metten