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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 1.5 - Meldewesen, Passwesen, Gewerbewesen, Abfall

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