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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Markt Wachenroth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:30 Uhr

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Fr
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 23
96193 Wachenroth

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