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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Gemeinde Eggstätt

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Obinger Str. 7
83125 Eggstätt

Postanschrift

Obinger Str. 7
83125 Eggstätt