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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Stadt Mühldorf a.Inn

Sg. 41 Standesamt, Bestattungswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit

Hausanschrift

Weißgerberstraße 2
84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn