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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Gemeinde Haidmühle

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle

Postanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle