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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Gemeinde Feldkirchen

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Do
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und

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Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen

Postanschrift

Postfach 1249
85619 Feldkirchen