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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Do
13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Postanschrift

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg