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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Stadt Olching

Verkehr

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Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 08.00 - 12.30 Uhr   

Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *

Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *

Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr   

Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *

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Hausanschrift

Rebhuhnstr. 18
82140 Olching

Postanschrift

Postfach 1260
82134 Olching