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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Stadt Puchheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Poststr. 2
82178 Puchheim

Postanschrift

Poststr. 2
82178 Puchheim