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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Landratsamt Günzburg

401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung

Öffnungszeiten

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An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

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