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Kommunale Netzwerke und Initiativen; Informationen

Kommunale Behörden können sich in Netzwerken engagieren oder sich an Initiativen beteiligen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen können von den Landratsämtern und Gemeinden bereitgestellt werden.

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Es ist uns sehr wichtig, die örtlichen Firmen zu unterstützen und den Bürgerinnen und Bürgern das Angebot im Gemeindebereich näher zu bringen. Sie können unser gemeindliches Gewerbeverzeichnis für Ihre Firmenpräsentation nutzen. Nach Anmeldung werden Ihre Angaben geprüft und innerhalb von fünf Werktagen durch uns freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung in unserem Gewerbeverzeichnis nicht die offizielle Gewerbeanmeldung ersetzt.

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Das Gewerbe muss im Gemeindegebiet Vierkirchen seinen Sitz haben. Das Angebot richtet sich an alle Firmeninhaber und Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Es fallen keine einmaligen oder laufenden Kosten an.

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Die Freischaltung erfolgt nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Eintrag in die Liste existiert nicht.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales