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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausstr. 1
83727 Schliersee
Postfach 146
83722 Schliersee