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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Kirchplatz 4
91154 Roth
Postfach 1462
91142 Roth