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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Stadt Königsbrunn

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Am Freitagvormittag ist das Ordnungsamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

Hausanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn

Postanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn