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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Verwaltungsgemeinschaft Hinterschmiding

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Hausanschrift

Dorfplatz 23
94146 Hinterschmiding

Postanschrift

Dorfplatz 23
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