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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Markt Dollnstein

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Papst-Viktor-Str. 35
91795 Dollnstein

Postanschrift

Papst-Viktor-Str. 35
91795 Dollnstein