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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
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91634 Wilburgstetten

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