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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Gemeinde Nußdorf a.Inn

10 - Hauptamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Brannenburger Str. 10
83131 Nußdorf a.Inn

Postanschrift

Brannenburger Str. 10
83131 Nußdorf a.Inn