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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Gemeinde Herrsching a.Ammersee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine können auch gerne außerhalb der Öffnungszeiten mit dem zuständigem Sachbearbeiter vereinbart werden. Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
82211 Herrsching a. Ammersee

Postanschrift

Bahnhofstraße 12
82211 Herrsching a. Ammerseee