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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Markt Essenbach

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 3
84051 Essenbach

Postanschrift

Postfach 1153
84049 Essenbach