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Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 62 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
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