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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Stadt Trostberg

2.2 Ordnungswesen, Bürgerservice

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

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83308 Trostberg

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83303 Trostberg