Logo Bayernportal

Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Ansprechpartner - Markt Kaufering

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeamt

Anzahl: 1