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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Gemeinde Sauerlach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Bahnhofstr. 1
82054 Sauerlach

Postanschrift

Bahnhofstr. 1
82054 Sauerlach