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Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
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Innstr. 14
84359 Simbach a.Inn
Postfach 1106
84353 Simbach a.Inn