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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Stadt Roth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Kirchplatz 4
91154 Roth

Postanschrift

Postfach 1462
91142 Roth